Prüfungsordnung (PO)
des
Internationalen Verbandes für Deutsche Jagdterrier
- Arbeit nach dem Schuß mit CACIT-Vergabe -
Gültig
ab 01. Januar 2010
Von der FCI anerkannt
als Internationales Reglement Europapokal
„Arbeit nach dem Schuß mit CACIT-Vergabe“
für Deutsche Jagdterrier
Zweck der Prüfung
Die Führung gut ausgebildeter und geprüfter Jagdgebrauchshunde ist Voraussetzung für eine waidgerechte Jagdausübung.
Wesentlicher Zweck dieser Prüfungsordnung (PO) ist die Feststellung
der jagdlichen Eignung des Deutschen Jagdterriers zur praktischen
Jagdausübung innerhalb der Mitgliedsvereine des Internationalen
Verbandes für Deutsche Jagdterrier (IV-DJT).
Zulassung
Zugelassen werden Deutsche Jagdterrier mit einer von der F.C.I. anerkannten Ahnentafel.
Das Mindestalter beträgt 15 Monate.
Besitzer und Führer müssen einem Mitgliedsverein des
IV-DJT angehören.
Ausschreibung
Die Ausschreibung in allen
Mitgliedsvereinen des IV-DJT ist vom jeweiligen Veranstalter sicher zu stellen.
Sie muss rechtzeitig erfolgen, das heißt spätestens
3 Monate vor dem Prüfungstermin.
Die Ausschreibung muss enthalten:
Ort
und Datum der Prüfung
Anschrift
des Prüfungsleiters
Meldeschluss
Höhe
des Nenngeldes in jeweiliger Landeswährung
Hinweis auf waffenrechtliche Bestimmungen
Hinweis,
ob Schlepp- bzw. Raubwild zum Ziehen von der Prüfungsleitung gestellt
wird (Quarantänebestimmungen)
Hinweis,
ob Schweißfährten getupft oder gespritzt werden
Prüfungsleitung
Die Prüfungsleitung wird vom jeweils ausrichtenden Mitgliedsverein
gestellt.
Der
Prüfungsleiter muß Richter sein.
Er darf auf einer
von ihm
geleiteten
Prüfung weder ein Richteramt ausüben, noch einen Hund
führen.
Der
Prüfungsleiter ist verantwortlich für die Vorbereitung, Durchführung
und Abwicklung der Prüfung.
Ihm
obliegt die Einteilung der Richter und Hundeführer in
die einzelnen
Gruppen.
Er
hat darauf zu achten, daß die jeweils gültigen
waffen- und jagdrechtlichen
Bestimmungen eingehalten werden, wobei insbesondere festzulegen
ist, wer Schüsse abgeben darf.
Richtereinsatz
Für jede Prüfungsgruppe sind drei anerkannte Richter
für Deutsche Jagdterrier einzusetzen, die Mitglieder des
Internationalen Verbandes für Deutsche Jagdterrier sein
müssen.
Pro Gruppe ist der Einsatz eines Gastrichters aus anderen Jagdgebrauchshundverbänden
möglich.
Ein Gastrichter darf jedoch nicht Obmann einer Gruppe sein.
Es ist nicht zulässig, dass ein Richter seinen eigenen, einem von ihm abgerichteten oder gezüchteten
Hund richtet.
Dies gilt auch für Nachkommen der 1. Generation der von ihm gezüchteten
Hunde.
Diese Einschränkung gilt auch für Hunde, die im Besitz von Familien-angehörigen sind bzw. von diesen gezüchtet
wurden
Richteranwärter
Der Einsatz von Richteranwärtern ist erwünscht.
Die Anwärter haben von der Prüfung innerhalb von 4
Wochen einen schriftlichen Bericht zu fertigen, der den Ablauf
der Prüfung und die Arbeit der Hunde beschreiben muss.
Dieser Bericht ist an den Richterobmann zu senden, der ihn mit
einer wertenden Stellungnahme an den Prüfungsobmann des
jeweiligen Mitgliedsvereins sendet.
Einsprüche
Das Einspruchsrecht steht nur dem Führer eines auf der Prüfung
laufenden Hundes zu.
Der
Einspruch beschränkt sich auf Fehler und Irrtümer
des Veranstalters, des
Prüfungsleiters, der Richter und Helfer in Vorbereitung
und Durchführung der Prüfung.
Einwände
gegen die Ermessensfreiheit der Richter können nicht
Gegenstand des Einspruchs sein, es sei denn, es handelt sich
um Ermessensmissbrauch.
Die Einspruchsfrist endet 30 Minuten nach der Preisverteilung.
Mit dem Einspruch ist ein Betrag in Höhe des Nenngeldes
zu hinterlegen, der
verfällt, wenn sich der Einspruch als unbegründet
erwiesen hat.
Über
den Einspruch entscheidet ein Schiedsgericht, das im Bedarfsfall
vom Prüfungsleiter einzuberufen ist.
Das
Schiedsgericht wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte,
hört die Betroffenen an, trifft eine Entscheidung und
protokolliert diese.
Die getroffene Entscheidung ist endgültig.
Reihenfolge
Die
Reihenfolge bei der Schweißarbeit wird durch das Los bestimmt.
Bei
allen anderen Prüfungsbereichen bestimmen die Richter die
Reihenfolge nach örtlicher Sachlage und Angemessenheit.
Wer bei Aufruf nicht zur Stelle ist, verliert seinen Anspruch
auf weitere Teilnahme an der Prüfung.
Leinenführigkeit - Pirschen - Ablegen und Schießen
Diese Fächer sind bei jedem Hund nacheinander in einem Durchgang zu prüfen.
Leinenführigkeit (FWZ
2)
Die Leinenführigkeit wird beim Durchschreiten eines dichten Stangenholzes geprüft.
Der angeleinte Hund darf hierbei seinen Führer in keinerlei
Weise behindern und muss von selbst auf der richtigen Seite der
Stangen herumgehen.
Die Hand des Führers darf sich während der Arbeit nicht
an der Leine befinden.
Laute Kommandos und intensive Führereinwirkung mindern das Prädikat.
Pirschen
a) mit Leine (FWZ
1)
b) ohne Leine (FWZ 2)
Dieses Fach wird im lichten Bestand, auf einem Weg oder Gestell
in Dickungsnähe geprüft.
Der Führer hat vor Beginn der Arbeit zu erklären, ob er „frei“ oder „mit Leine“ pirschen
will.
Er soll auf einer Strecke von ca. 100 m pirschen.
Er muss mindestens 3-mal stehen bleiben, wobei sich der Hund auf leises Kommando oder Sichtzeichen setzen oder legen soll.
Beim Weiterpirschen soll der Hund wieder frei bei Fuß oder an locker durchhängender Leine folgen.
Starke Führereinwirkung mindert das Prädikat.
Ablegen
und Schießen
a) frei oder frei bei Gegenstand (FWZ 4)
b) angeleint (FWZ
1)
Der Führer legt seinen Hund mit leisem Kommando oder Sichtzeichen ab und entfernt sich, begleitet von einem Richter, außer
Sichtweite.
Nach 2 Minuten Wartezeit wird der 1. Schuss abgegeben.
Weitere 2 Minuten später erfolgt die Abgabe des 2. Schusses.
Der Führer muss nun 2 Minuten warten, bevor er den Hund
abholen kann.
Der Hund hat sich ruhig zu verhalten und auf seinem Platz zu bleiben.
Vor Abgabe des 1. Schusses kann der Führer seinen Hund einmal
korrigieren, ohne dass dies wertmindernd ist.
Laute Befehle mindern das Prädikat.
Sollte sich ein Hund vor dem Schießen entfernen, ist die Arbeit beendet und wird mit der Note „0“ bewertet.
Ein Hund der dieses Prüfungsfach nicht besteht, kann nur
noch einen 3. Preis erreichen.
Er muss jedoch dann beim „Ziehen von Fuchs aus dem Bau“ mindestens eine genügende
Leistung (Note 2 beim freien Ziehen bzw. Note 3 beim Ziehen mit
Leine) erbringen.
Bewertungsrichtlinien:
- Freies Ablegen -
Note 4:
|
Bis
zum Ende der Arbeit muss der Hund sich ruhig verhalten
und an seinem Platz liegen oder sitzen bleiben.
|
Note 3:
|
Der Hund verhält sich ruhig, steht auf und bleibt an seinem Platz. |
Note 2:
|
Der Hund steht auf, entfernt sich max. 10 m, bleibt dort bis zur Rückkehr des Führers und verhält sich hierbei ruhig.
|
Note 1:
|
Der
Hund steht auf, folgt langsam seinem Führer und
legt oder setzt sich wieder, sobald er diesen eräugt
hat; verhält
sich hierbei jedoch weitgehend ruhig .
|
Note 0:
|
Der
Hund entfernt sich, bevor ein Schuss abgegeben wurde
oder wird nach dem Schießen anhaltend laut oder
macht sich selbständig.
|
- Angeleintes Ablegen -
Der Hund muß an einer langen Führerleine an einem Baum angeleint werden.
Note 4:
|
wie bei Arbeit ohne Leine
|
Note 3:
|
wie bei Arbeit ohne Leine
|
Note 2:
|
Der Hund will sich entfernen, bemerkt - ohne an der Leine zu rucken -, dass er angeleint ist, bleibt sodann an seinem Platz und verhält sich ruhig.
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Note 1:
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Der Hund ruckt an der Leine, bemerkt, dass er sich nicht entfernen kann, bleibt sodann an seinem Platz, und verhält sich weitgehend ruhig.
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Note 0:
|
Der Hund zieht an der Leine oder wird anhaltend laut.
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Schweißarbeit (FWZ
6) als Riemenarbeit auf der Übernachtfährte
Die
Schweißarbeit wird auf der mind. 600 m langen Übernachtfährte
im Wald geprüft.
Bei Geländeschwierigkeiten kann der Anschuss
bis 100 m außerhalb des Waldes liegen.
Die Stehzeit beträgt 12-18 Stunden.
Der Anschuss wird durch Schweiß und Brüche
kenntlich gemacht.
Am Ende der künstlichen Rotfährte ist ein
Stück Schalenwild offen auszulegen.
In besonderen Ausnahmefällen kann auch eine Decke mit dem zugehörigen Haupt sowie den zugehörigen Läufen eines Stückes Schalenwild ausgelegt werden.
Decke, Haupt und Schalen müssen jedoch von der gleichen Schalenwildart wie der verwendete Schweiß sein.
Alle Fährten werden einheitlich mit dem Fährtenschuh
getreten oder die Bodenverwundungen werden mit dem
Fährtenstock hergestellt.
Die
Fährten selbst werden
mit ¼ Liter Wildschweiß getupft
oder gespritzt. Für
alle Fährten wird Schweiß der
gleichen Wildart verwendet.
Die
Fährten müssen von einem Richter hergestellt
werden.
Die künstliche Wundfährte, die auf den ersten
50 m geradeaus
verlaufen muss, ist mit 2 Wundbetten und 2 stumpfwinkligen
Haken zu versehen, wobei darauf zu achten ist, dass ein
Haken nicht am Wundbett sein dürfen.
Die Fährten müssen einen Abstand von mind.
150 m zur Nachbarfährte haben.
Der Hund muss in reiner Riemenarbeit zum Stück
kommen.
Während der Arbeit darf der Führer seinen
Hund abtragen, neu ansetzen oder sich korrigieren.
Seitens der Richter ist der Führer abzurufen, wenn der Hund von der Fährte abgekommen ist.
Danach ist dem Hundeführer gegebenenfalls der letzte gemeldete Schweiß zu zeigen, wo er neu ansetzen kann.
J
eder Abruf bewirkt die Minderung der Bewertung um eine Note.
Ein eventueller dritter Abruf hat den Abbruch der Arbeit zur Folge. Fährtensicherheit, Konzentrationsfähigkeit, Finderwille, Arbeitsweise und Zusammenarbeit zwischen Hund und Führer sind bei der Festlegung der Note zu berücksichtigen.
Ein Hund, der zum Stück kommt, erhält mindestens die Note 1.
Die maximale Arbeitszeit soll 1 Stunde nicht überschreiten.
Bei ungenügender Arbeit können die Richter die Arbeit vorzeitig beenden.
|
Verhalten
am Stück
Nach erfolgreicher Riemenarbeit ist der Hund neben dem Stück
abzulegen.
Führer und Richter haben sich zu entfernen und das Verhalten
des Hundes zu beobachten.
Noten werden nicht vergeben.
Nur das einwandfreie Anschneiden führt zum Ausschluss von
der Prüfung.
Bringen
von Kaninchen (FWZ 4)
Dieses Prüfungsfach ist im offenen Gelände durchzuführen.
Geprüft wird das Bringen eines Kaninchens auf der 200 m langen, mit zwei Haken versehenen Schleppe.
Der Führer kann entscheiden ob er mit einem oder zwei Stücken Wild arbeitet.
Er kann auch entscheiden welches der gegebenenfalls beiden Stücke geschleppt bzw. ausgelegt werden soll.
Die Schleppe ist von einem Richter herzustellen.
Am Ende wird ein Kaninchen offen ausgelegt und gegebenenfalls von der Schleppleine befreit.
Der Schleppenzieher hat sich in Verlängerung der Schleppe zu entfernen und sich so zu verbergen, dass er vom Hund nicht eräugt werden kann.
Gegebenenfalls muss er dort das zweite Kaninchen ablegen und gegebenenfalls von der Schleppleine befreien.
Der Richter darf es dem Hund nicht verwehren, wenn dieser das, vor dem Richter abgelegte Ka-ninchen bringen will.
Der Schleppenzieher darf die Deckung erst verlassen, wenn er abgerufen wird.
Die einzelnen Schleppen sind im Abstand von mindestens 150 m zu legen.
Beim
Ansetzen ist es dem Führer gestattet, den Hund bis
zu 20 m an der Leine zu arbeiten.
Ein Hund darf bis zu dreimal auf der Schleppe angesetzt werden.
Jedes neue Ansetzen mindert die Note..
Ein Hund der beim erstmaligen Finden nicht bringt, kann die Prüfung nicht bestehen.
Anschneider und Totengräber scheiden von der Prüfung aus.
Bewertungskriterien sind:
Arbeitsfreude, Aufnehmen, Zutragen und korrektes Ausgeben des Wildes
Bringen von Federwild FWZ
4
Dieses Prüfungsfach ist im offenen Gelände durchzuführen.
Geprüft wird das Bringen eines Stückes Federwild auf der 150 m langen, mit zwei Haken versehenen Schleppe.
Der Führer kann entscheiden ob er mit einem oder zwei Stücken Wild arbeitet.
Er kann auch entscheiden welches der gegebenenfalls beiden Stücke geschleppt bzw. ausgelegt werden soll.
Die Schleppe ist von einem Richter herzustellen.
Am Ende wird ein Stück Federwild offen ausgelegt und gegebenenfalls von der Schleppleine befreit.
Der Schleppenzieher hat sich in Verlängerung der Schleppe zu entfernen und sich so zu verbergen, dass er vom Hund nicht eräugt werden kann.
Gegebenenfalls muss er dort das zweite Stück Federwild ablegen und gegebenenfalls von der Schleppleine befreien.
Der Richter darf es dem Hund nicht verwehren, wenn dieser das, vor dem Richter abgelegte Stück Federwild bringen will.
Der Schleppenzieher darf die Deckung erst verlassen, wenn er abgerufen wird.
Die einzelnen Schleppen sind im Abstand von mindestens 150 m zu legen.
Beim Ansetzen ist es dem Führer gestattet, den Hund bis zu 20 m an der Leine zu arbeiten.
Ein Hund darf bis zu dreimal auf der Schleppe angesetzt werden.
Jedes neue Ansetzen mindert die Note.
Ein Hund der beim erstmaligen Finden nicht bringt, kann die Prüfung nicht bestehen.
Anschneider und Totengräber scheiden von der Prüfung aus.
Bewertungskriterien
sind: Arbeitsfreude, Aufnehmen, Zutragen und korrektes Ausgeben des Wildes
Freiverlorensuche
von Federwild (FWZ 4)
Ein Stück Federwild (Rebhuhn, Fasan, Taube, Ente oder
Bläßhuhn) wird in ca. 30 m Entfernung in eine Deckung
(Rüben- oder Kartoffelacker, Gras- oder Brachland oder vergleich-bares
Gelände) geworfen.
Der
Hund darf das Werfen nicht eräugen.
Der
Führer muss den Hund - möglichst unter Wind - schnallen
und
zum Suchen auffordern.
Der
Hund darf vom Stand aus dirigiert werden.
Mehrmaliges
oder sehr starkes Einwirken mindert das Prädikat.
Der
Hund muss das gefundene Wild seinem Führer zutragen
und korrekt
ausgeben.
Ein
Hund, der beim erstmaligen Finden nicht bringt, kann die Prüfung nicht
bestehen.
Jedem
Hund ist ein noch nicht abgesuchtes Gelände anzubieten.
Anschneider
oder Totengräber sind von der Prüfung auszuschließen.
Freiverlorensuche
im tiefen Schilfwasser (FWZ 4)
Eine
Ente wird so weit wie möglich in tiefes Schilfwasser geworfen.
Dabei wird ein Schuss in die Luft - nicht auf das Wasser - abgegeben.
Der Hund darf das Werfen der Ente beobachten, die auf dem Wasser liegende Ente jedoch nicht sehen.
Der
Hund soll auf einmaliges Kommando die Ente suchen, finden, auf direktem
Wege zutragen, sich setzen und korrekt ausgeben.
Der Hund muss zum Schwimmen kommen.
Griffverbesserungen
oder Schütteln - ohne Ablegen der Ente - sind nicht
fehlerhaft.
Ein
Hund, der beim erstmaligen Finden die Ente nicht bringt, kann die Prüfung
nicht bestehen.
Bewertung:
|
Note 4:
|
Der Hund findet die Ente, bringt sie auf direktem Wege, setzt sich und gibt korrekt aus.
|
Note 3:
|
Der Hund legt die gefundene Ente zunächst am Ufer ab, um sich zu Schütteln oder gibt nicht korrekt aus.
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Note 2:
|
Der Hund muss durch mehrere Kommandos zum Suchen aufgefordert werden.
Er legt die gefundene Ente mehrmals ab oder er bringt sie nur unter starkem Zwang.
Der Hund knautscht.
|
Note 1:
|
Der Hund hat erhebliche Schwierigkeiten die Ente zu finden oder zu landen.
|
Note 0:
|
Der Hund bringt die Ente beim erstmaligen Finden nicht.
|
Anschneider
scheiden aus der Prüfung aus.
|
Ziehen
von Fuchs aus dem Bau
a) frei (FWZ
4)
b) mit Leine (FWZ 1)
Dieses
Fach ist an einer Ziehröhre von mind. 6 m Länge und
18 x 20 cm lichter Weite zu prüfen.
Ein
ausgewachsener Fuchs ist durch die Röhre zu ziehen und am Ende
so abzulegen, dass er mit dem Kopf zum Hund liegt.
Eine
etwa verwendete Schnur ist vor Beginn der Arbeit des Hundes
zu lösen.
Der
Führer hat sich vor Beginn der Arbeit zu entscheiden, ob
er frei oder
mit Leine arbeiten will.
Die
Gesamtarbeitszeit beträgt höchstens 10 Minuten.
Der
Führer darf seinen Hund so lange anrüden, bis er
in Besitz des Fuchses
kommt.
Ein
Hund, der nicht zieht, kann nur einen 3. Preis erreichen.
E er muss
dann jedoch beim „Ablegen und Schießen“ mindestens eine
genügende Leistung (Note 2 bei freiem Ablegen bzw. Note 3 bei
angeleintem Ablegen) erbringen.
Bewertung:
|
Note 4:
|
Der Hund zieht in der vorgegebenen Zeit soweit, dass der Fuchs mindestens mit dem Kopf am Eingang der Ziehröhre sichtbar wird.
Ein einmaliges Verlassen des Baues ist nicht wertmindernd.
|
Note 3:
|
Gleiche Leistung wie bei Note 4, jedoch nach zwei- bis dreimaligem Verlassen des Baues oder wenn der Führer mit dem ganzen Arm in den Bau greifen muss, um den Fuchs herauszuziehen.
|
Note 2:
|
Der Hund zieht den Fuchs nicht ganz heraus, mindestens jedoch 4-5 m; zum Herausziehen sind Hilfsmittel notwendig.
Der Hund verlässt den Bau mehr als dreimal.
|
Note 1:
|
Der Bau muss geöffnet werden, weil der Hund übergestiegen ist und ohne Öffnung des Baues nicht mehr herausgekommen wäre.
Bei erneutem Ansetzen muss er - mindestens wie bei Note 2 gefordert - ziehen.
|
Tabelle
Fach
|
FWZ |
HöPz |
1.Preis |
2. Preis |
3.Preis |
Leinenführigkeit
|
2 |
8 |
6 |
4 |
2 |
Pirschen
|
a) ohne Leine
|
2 |
8 |
6 |
4 |
2 |
b) mit Leine
|
1 |
4 |
4 |
3 |
2 |
Ablegen und Schießen
|
a) frei
|
4 |
16 |
12 |
8 |
4* |
b) angeleint
|
1 |
4 |
4 |
3 |
1* |
Schweißarbeit
|
6 |
24 |
18 |
12 |
6 |
Bringen von Kaninchen
|
4 |
16 |
12 |
8 |
4 |
Bringen von Federwild
|
4 |
16 |
12 |
8 |
4 |
Freiverlorensuche von Federwild
|
4 |
16 |
12 |
8 |
4 |
Freiverlorensuche
im tiefen Schilfwasser
|
4 |
16 |
12 |
8 |
4 |
Ziehen von Fuchs
aus dem Bau
|
a) frei
|
4 |
16 |
12 |
8 |
4** |
b) mit Leine
|
1 |
4 |
4 |
3 |
1** |
Erreichbare Punktzahl:
|
136 |
|
Verlangte Punktzahl:
|
110 |
75 |
50 |
* Ein Hund, der dieses Prüfungsfach nicht besteht, kann noch einen 3. Preis erreichen, wenn er beim „Ziehen von Fuchs aus dem Bau“ mindestens eine genügende Leistung (Note 2 beim freien Ziehen bzw. Note 3 beim Ziehen mit Leine) erbringt.
** Ein Hund, der nicht zieht, kann noch einen 3. Preis erreichen, wenn er beim „Ablegen und Schießen“ mindestens eine genügende Leistung (Note 2 beim freien Ablegen bzw. Note 3 bei angeleintem Ablegen) zeigt.
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