Gültig ab 01. Januar 2022

Zweck der Prüfung

Die Führung gut ausgebildeter und geprüfter Jagdgebrauchshunde ist Voraussetzung für eine waidgerechte Jagdausübung. 
Wesentlicher Zweck dieser Prüfungsordnung (PO) ist die Feststellung der jagdlichen Eignung des Deutschen Jagdterriers
zur praktischen Jagdausübung innerhalb der Mitgliedsvereine des Internationalen Verbandes für Deutsche Jagdterrier (IV-DJT).

Leistungsbereiche (Prüfungsfächer)

Diese eintägige „Prüfung Arbeit nach dem Schuss“ stellt eine Vielseitigkeitsprüfung dar im Sinne der Vorschriften der FCI
zur Vergabe eines CACIT (Anwartschaft zur Erlangung des FCI-Titels „Internationaler Arbeitschampion“).

Sie umfasst die folgenden sieben, in sich geschlossenen, separaten Leistungsbereiche:

1. Gehorsam
2. Schweißarbeit
3. Bringen von Kaninchen
4. Bringen von Federwild
5. Freiverlorensuche von Federwild im Feld
6. Freiverlorensuche von Ente im tiefen Schilfwasser
7. Ziehen von Fuchs aus dem Bau.

Als Voraussetzung für eine Vergabe des CACIT sind mindestens 6 Meldungen erforderlich.

Vergabe der Prüfung

Veranstalter einer Internationalen Prüfung „Arbeit nach dem Schuss“ nach dieser Prüfungsordnung
ist ausschließlich der Internationale Verband für Deutsche Jagdterrier (IV-DJT).
Durch Beschluss seines Präsidiums vergibt (delegiert) er die Ausrichtung ausschließlich an seine Mitglieder
(ggf. auch solche im Gästestatus). 
Diese können mit der Durchführung auch eine ihrer Unterorganisationen betrauen. 
Die Prüfung soll möglichst jährlich und durch möglichst jährlich wechselnde Mitgliedsvereine (Länder) ausgerichtet werden.

Durchführung der Prüfung

Der veranstaltende Mitgliedsverein ist zuständig für alle Belange im Zusammenhang mit der administrativen und technischen Durchführung der Prüfung,
welche in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Obmann für das Prüfungswesen des IV-DJT erfolgen soll. 

Mit Ausnahme der Entschädigung der, von den Mitgliedsvereinen nominierten Richter trägt der Veranstalter alle,
sich ergebenden finanziellen Verpflichtungen dieser Prüfung.

Gegebenenfalls wird seitens des IV-DJT ein Zuschuss in der, durch Präsidiumsbeschluss jeweils geltenden Höhe, gewährt.
Der Veranstalter bestimmt die maximale Teilnehmerzahl.

Ausschreibung

Eine IPAndS ist von der Geschäftsstelle des IV-DJT spätestens drei Monate vor dem Prüfungstermin beim FCI-Sekretariat anzumelden.
Die Ausschreibung in allen Mitgliedsvereinen des IV-DJT ist vom jeweiligen Veranstalter sicher zu stellen. 
Sie muss rechtzeitig erfolgen, das heißt spätestens 3 Monate vor dem Prüfungstermin.

Die Ausschreibung muss enthalten:

  • Ort und Datum der Prüfung
  • Anschrift des Prüfungsleiters
  • Meldeschluss
  • Höhe des Nenngeldes in jeweiliger Landeswährung
  • Hinweis auf waffenrechtliche Bestimmungen
  • Hinweis, ob Schlepp- bzw. Raubwild zum Ziehen von der Prüfungsleitung gestellt wird (Quarantänebestimmungen)
  • Hinweis, ob Schweißfährten getupft oder gespritzt werden

Prüfungsleitung

Die Prüfungsleitung wird vom jeweils ausrichtenden Mitgliedsverein gestellt.
Der Prüfungsleiter muss Richter sein.

  • Er darf auf einer von ihm geleiteten Prüfung weder ein Richteramt ausüben noch einen Hund führen.
  • Er ist verantwortlich für die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Prüfung.
  • Ihm obliegt - in Absprache mit dem Präsidenten und dem Obmann für das Prüfungswesen des IV-DJT -
    auch die Einteilung der Richter und Hundeführer in die Gruppen.
  • Er hat darauf zu achten, dass die jeweils gültigen waffen- und jagdrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden,
    wobei insbesondere festzulegen ist, wer Schüsse abgeben darf.

Richtereinsatz und Richterspesen

Für jede Prüfungsgruppe sind drei anerkannte Richter für Deutsche Jagdterrier (Richtergruppe) einzusetzen,
die Mitglieder des Internationalen Verbandes für Deutsche Jagdterrier sein müssen und berechtigt, Gebrauchsprüfungen zu richten.
Pro Richtergruppe soll mindestens ein international akkreditierter Richter für Deutsche Jagdterrier eingesetzt werden,
der nicht aus dem Land des Veranstalters kommt.
Der nominierende Mitgliedsverein übernimmt die volle Entschädigung seiner Richter.
Der veranstaltende Mitgliedsverein hat das Recht, weitere Richter zur Vervollständigung der notwendigen Richterzahl zu nominieren.
Der Einsatz eines Gastrichters pro Richtergruppe aus anderen Zuchtvereinen des jeweils örtlich zuständigen Jagdgebrauchshund-Verbandes ist möglich,
sofern er berechtigt ist, Gebrauchsprüfungen zu richten.
Ein Gastrichter darf jedoch nicht Obmann seiner Gruppe sein.
Es ist nicht zulässig, dass ein Richter seinen eigenen, einem von ihm abgerichteten oder gezüchteten Hund richtet.
Dies gilt auch für Nachkommen der 1. Generation der von ihm gezüchteten Hunde.
Diese Einschränkung gilt auch für Hunde, die im Besitz von Familienangehörigen sind bzw. von diesen gezüchtet wurden.

Vor der Prüfung muss zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung und einer einheitlichen Beurteilung der Arbeiten
eine eingehende Richterbesprechung stattfinden.

Pro Richtergruppe sind maximal vier Hunde zugelassen.

Richteranwärter

Der Einsatz von Richteranwärtern ist erwünscht, sie haben ihre Kosten selbst zu tragen.

  • Die Anwärter haben von der Prüfung innerhalb von 4 Wochen einen schriftlichen Bericht zu fertigen, der den Ablauf der Prüfung und die Arbeit der Hunde beschreiben muss.
  • Dieser Bericht ist an den Richterobmann zu senden, der ihn mit einer wertenden Stellungnahme an den Prüfungsobmann
    des jeweiligen Mitgliedsvereins sendet.

Zulassung und Meldung

Zugelassen werden Deutsche Jagdterrier mit einer von der FCI anerkannten Ahnentafel.
Das Mindestalter beträgt 12 Monate.
Besitzer und Führer müssen dem Mitgliedsverein des IV-DJT angehören, in welchem sie ihren Wohnsitz haben.
Der Führer muss im Besitz einer, im Land seines Wohnsitzes aktuell gültigen Jagdlizenz sein.
Ausnahmen können durch den Prüfungsobmann im Benehmen mit der/dem Präsidentin / Präsidenten ermöglicht werden.

Ein Hund darf höchstens zweimal, jedoch nur einmal mit Erfolg, auf dieser Prüfung geführt werden.
Meldungen zu dieser Prüfung können direkt bei der Prüfungsleitung erfolgen, müssen nicht über einen Mitgliedsverein des IV-DJT vorgenommen werden.
Mit der Meldung sind sämtliche Seiten der Ahnentafel in Fotokopie vorzulegen.
Hunde mit erkennbaren Krankheiten oder starken Verletzungen sowie Krankheitsverdacht werden nicht zur Prüfung zugelassen.

Prüfungsordnung und Haftungsausschluss

Mit der Meldung zur IPAndS erkennen Eigentümer und Führer diese Prüfungsordnung an.
Jegliche Haftung des Organisators für Unfälle von Hunden und Personen oder andere Schäden, verursacht durch das Prüfungsgeschehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Mit der Meldung zur Prüfung erklären sich die Teilnehmer mit dieser Bestimmung einverstanden.

Leistungsziffern (LZ) und Prädikate

Folgende Leistungsziffern können vergeben werden:

  • 4 = sehr gut
  • 3 = gut
  • 2 = genügend
  • 1 = mangelhaft
  • 0 = ungenügend.

Fachwertziffer (FWZ)

Die Fachwertziffer zeigt den Schwierigkeitsgrad des Prüfungsfaches an, zum Beispiel:

  • FWZ 1: bedeutet eine sehr leichte Aufgabe für Führer und Hund.
  • FWZ 6: bedeutet eine sehr schwere Aufgabe für Führer und Hund.
  • LZ x FWZ ergibt die Punktzahl für das Prüfungsfach.

Reihenfolge

Die Reihenfolge bei der Schweißarbeit wird durch das Los bestimmt.
Bei allen anderen Prüfungsbereichen bestimmen die Richter die Reihenfolge nach örtlicher Sachlage und Angemessenheit.
Wer bei Aufruf nicht zur Stelle ist, verliert seinen Anspruch auf weitere Teilnahme an der Prüfung.

Einsprüche

Das Einspruchsrecht steht nur dem Führer eines auf der Prüfung laufenden Hundes zu.

  • Der Einspruch beschränkt sich auf Fehler und Irrtümer des Veranstalters, des Prüfungsleiters, der Richter und Helfer in Vorbereitung und Durchführung der Prüfung.
  • Einwände gegen die Ermessensfreiheit der Richter können nicht Gegenstand des Einspruchs sein, es sei denn, es handelt sich um Ermessensmissbrauch.
  • Die Einspruchsfrist endet 30 Minuten nach der Preisverteilung.
  • Mit dem Einspruch ist ein Betrag in Höhe des Nenngeldes zu hinterlegen, der verfällt, wenn sich der Einspruch als unbegründet erwiesen hat.
  • Über den Einspruch entscheidet ein Schiedsgericht, das im Bedarfsfall vom Prüfungsleiter einzuberufen ist.
  • Das Schiedsgericht wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte, hört die Betroffenen an, trifft eine Entscheidung und protokolliert diese.
  • Die getroffene Entscheidung ist endgültig.

Leinenführigkeit - Pirschen - Ablegen und Schießen

Diese Fächer sind bei jedem Hund nacheinander in einem Durchgang zu prüfen.

Leinenführigkeit (FWZ 2)

Die Leinenführigkeit wird beim Durchschreiten eines dichten Stangenholzes geprüft.

  • Der angeleinte Hund darf hierbei seinen Führer in keinerlei Weise behindern und muss von selbst auf der richtigen Seite der Stangen herumgehen.
  • Die Hand des Führers darf sich während der Arbeit nicht an der Leine befinden.
  • Laute Kommandos und intensive Führereinwirkung mindern das Prädikat.

Pirschen

a) mit Leine (FWZ 1)
b) ohne Leine (FWZ 2)

Dieses Fach wird im lichten Bestand, auf einem Weg oder Gestell in Dickungsnähe geprüft.

  • Der Führer hat vor Beginn der Arbeit zu erklären, ob er „frei“ oder „mit Leine“ pirschen will.
  • Er soll auf einer Strecke von ca. 100 m pirschen.
  • Er muss mindestens 3-mal stehen bleiben, wobei sich der Hund auf leises Kommando oder Sichtzeichen setzen oder legen soll.
  • Beim Weiterpirschen soll der Hund wieder frei bei Fuß oder an locker durchhängender Leine folgen.
  • Starke Führereinwirkung mindert das Prädikat.

Ablegen und Schießen

a) frei oder frei bei Gegenstand (FWZ 4)
b) angeleint (FWZ 2)

Der Führer legt seinen Hund mit leisem Kommando oder Sichtzeichen ab und entfernt sich, begleitet von einem Richter, außer Sichtweite.

  • Nach 2 Minuten Wartezeit wird der 1. Schuss abgegeben.
  • Weitere 2 Minuten später erfolgt die Abgabe des 2. Schusses.
  • Der Führer muss nun 2 Minuten warten, bevor er den Hund abholen kann.
  • Der Hund hat sich ruhig zu verhalten und auf seinem Platz zu bleiben.
  • Vor Abgabe des 1. Schusses kann der Führer seinen Hund einmal korrigieren, ohne dass dies wertmindernd ist.
  • Laute Befehle mindern das Prädikat.
  • Sollte sich ein Hund vor dem Schießen entfernen, ist die Arbeit beendet und wird mit der Note „0“ bewertet.
  • Ein Hund der dieses Prüfungsfach nicht besteht, kann nur noch einen 3. Preis erreichen.
  • Er muss jedoch dann beim „Ziehen von Fuchs aus dem Bau“ mindestens eine genügende Leistung (Note 2 beim freien Ziehen bzw. Note 3 beim Ziehen mit Leine) erbringen.

Bewertung:

Freies Ablegen

Note 4: Bis zum Ende der Arbeit muss der Hund sich ruhig verhalten und an seinem Platz liegen oder sitzen bleiben.
Note 3: Der Hund verhält sich ruhig, steht auf und bleibt an seinem Platz.
Note 2: Der Hund steht auf, entfernt sich max. 10 m, bleibt dort bis zur Rückkehr des Führers und verhält sich hierbei ruhig.
Note 1: Der Hund steht auf, folgt langsam seinem Führer und legt oder setzt sich wieder, sobald er diesen eräugt hat; verhält sich hierbei jedoch weitgehend ruhig.
Note 0: Der Hund entfernt sich, bevor ein Schuss abgegeben wurde oder wird nach dem Schießen anhaltend laut oder macht sich selbständig.

Angeleintes Ablegen

Der Hund muss an einer langen Führerleine an einem Baum angeleint werden.

Note 4: wie bei freiem Ablegen
Note 3: wie bei freiem Ablegen
Note 2: Der Hund will sich entfernen, bemerkt - ohne an der Leine zu rucken -, dass er angeleint ist, bleibt sodann an seinem Platz und verhält sich ruhig.
Note 1: Der Hund ruckt an der Leine, bemerkt, dass er sich nicht entfernen kann, bleibt sodann an seinem Platz, und verhält sich weitgehend ruhig.
Note 0: Der Hund zieht an der Leine oder wird anhaltend laut.

Schweißarbeit (FWZ 6) als Riemenarbeit auf der Übernachtfährte

Die Schweißarbeit wird auf der mindestens 600 m langen Übernachtfährte im Wald geprüft.

  • Bei Geländeschwierigkeiten kann der Anschuss bis 100 m außerhalb des Waldes liegen.
  • Die Stehzeit beträgt 12-18 Stunden.
  • Der Anschuss wird durch Schweiß und Brüche kenntlich gemacht.
  • Am Ende der künstlichen Rotfährte ist ein Stück Schalenwild offen auszulegen.
  • In besonderen Ausnahmefällen kann auch eine Decke mit dem zugehörigen Haupt sowie den zugehörigen Läufen eines Stückes Schalenwild ausgelegt werden.
  • Decke, Haupt und Schalen müssen jedoch von der gleichen Schalenwildart wie der verwendete Schweiß sein.
  • Alle Fährten einer Prüfung müssen einschließlich ausgelegtem Wild / ausgelegter Decke einheitlich sein.
  • Alle Fährten werden einheitlich mit dem Fährtenschuh getreten oder die Bodenverwundungen werden mit dem Fährtenstock hergestellt.
  • Die Fährten selbst werden mit ¼ Liter Wildschweiß getupft oder gespritzt.
  • Für alle Fährten wird Schweiß der gleichen Wildart verwendet.
  • Die Fährten müssen von einem Richter hergestellt werden.
  • Die künstliche Wundfährte, die auf den ersten 50 m geradeaus verlaufen muss, ist mit 2 Wundbetten und 2 stumpfwinkligen Haken zu versehen, wobei darauf zu achten ist, dass die Haken nicht am Wundbett sein dürfen.
  • Die Fährten müssen einen Abstand von mindestens 150 m zur Nachbarfährte haben.
  • Der Hund muss in reiner Riemenarbeit zum Stück kommen.
  • Während der Arbeit darf der Führer seinen Hund abtragen, neu ansetzen oder sich korrigieren.
  • Seitens der Richter ist der Führer abzurufen, wenn der Hund von der Fährte abgekommen ist.
  • Danach ist dem Hundeführer gegebenenfalls der letzte gemeldete Schweiß zu zeigen, wo er neu ansetzen kann.
  • Jeder Abruf bewirkt die Minderung der Bewertung um eine Note.
  • Ein eventueller dritter Abruf hat den Abbruch der Arbeit zur Folge.
  • Fährtensicherheit, Konzentrationsfähigkeit, Finderwille, Arbeitsweise und Zusammenarbeit zwischen Hund und Führer sind bei der Festlegung der Note zu berücksichtigen.
  • Ein Hund, der zum Stück kommt, erhält mindestens die Note 1.
  • Die maximale Arbeitszeit soll 1 Stunde nicht überschreiten.
  • Bei ungenügender Arbeit können die Richter die Arbeit vorzeitig beenden.

Verhalten am Stück

Nach erfolgreicher Riemenarbeit ist der Hund neben dem Stück abzulegen.
Führer und Richter haben sich zu entfernen und das Verhalten des Hundes zu beobachten.
Noten werden nicht vergeben.
Nur das einwandfreie Anschneiden führt zum Ausschluss von der Prüfung.

Bringen von Kaninchen (FWZ 4)

Dieses Prüfungsfach ist im offenen Gelände durchzuführen.
Geprüft wird das Bringen eines Kaninchens auf der 200 m langen, mit zwei Haken versehenen Schleppe.
Bei diesem Prüfungsfach darf nur ein Kaninchen verwendet werden.
Die Schleppe ist von einem Richter herzustellen.

  • Am Ende wird das Kaninchen offen ausgelegt und von der Schleppleine befreit.
  • Der Schleppenzieher hat sich in Verlängerung der Schleppe zu entfernen und sich so zu verbergen, dass er vom Hund nicht eräugt werden kann.
  • Der Schleppenzieher darf die Deckung erst verlassen, wenn er abgerufen wird.
  • Die einzelnen Schleppen sind im Abstand von mindestens 150 m zu legen.
  • Beim Ansetzen ist es dem Führer gestattet, den Hund bis zu 20 m an der Leine zu arbeiten.
  • Ein Hund darf bis zu dreimal auf der Schleppe angesetzt werden.
  • Jedes neue Ansetzen mindert die Note.
  • Ein Hund der beim erstmaligen Finden nicht bringt, kann die Prüfung nicht bestehen.
  • Anschneider und Totengräber scheiden von der Prüfung aus.

Bewertungskriterien sind Arbeitsfreude, Aufnehmen, Zutragen und korrektes Ausgeben des Wildes.

Bringen von Federwild FWZ 4

Dieses Prüfungsfach ist im offenen Gelände durchzuführen.
Geprüft wird das Bringen eines Stückes Federwild auf der 150 m langen, mit zwei Haken versehenen Schleppe.

  • Bei diesem Prüfungsfach darf nur ein Stück Federwild verwendet werden.
  • Die Schleppe ist von einem Richter herzustellen.
  • Am Ende wird das Stück Federwild offen ausgelegt und von der Schleppleine befreit.
  • Der Schleppenzieher hat sich in Verlängerung der Schleppe zu entfernen und sich so zu verbergen, dass er vom Hund nicht eräugt werden kann.
  • Der Schleppenzieher darf die Deckung erst verlassen, wenn er abgerufen wird.
  • Die einzelnen Schleppen sind im Abstand von mindestens 150 m zu legen.
  • Beim Ansetzen ist es dem Führer gestattet, den Hund bis zu 20 m an der Leine zu arbeiten.
  • Ein Hund darf bis zu dreimal auf der Schleppe angesetzt werden.
  • Jedes neue Ansetzen mindert die Note.
  • Ein Hund der beim erstmaligen Finden nicht bringt, kann die Prüfung nicht bestehen.
  • Anschneider und Totengräber scheiden von der Prüfung aus.

Bewertungskriterien sind Arbeitsfreude, Aufnehmen, Zutragen und korrektes Ausgeben des Wildes.

Freiverlorensuche von Federwild (FWZ 4)

Ein Stück Federwild (Rebhuhn, Fasan, Taube, Ente oder Bläßhuhn) wird in ca. 30 m Entfernung in eine Deckung (Rüben- oder Kartoffelacker, Gras- oder Brachland oder vergleichbares Gelände) geworfen.

  • Der Hund darf das Werfen nicht eräugen.
  • Der Führer muss den Hund - möglichst unter Wind - schnallen und zum Suchen auffordern.
  • Der Hund darf vom Stand aus dirigiert werden.
  • Mehrmaliges oder sehr starkes Einwirken mindert das Prädikat.
  • Der Hund muss das gefundene Wild seinem Führer zutragen und korrekt ausgeben.
  • Ein Hund, der beim erstmaligen Finden nicht bringt, kann die Prüfung nicht bestehen.
  • Jedem Hund ist ein noch nicht abgesuchtes Gelände anzubieten.
  • Anschneider oder Totengräber sind von der Prüfung auszuschließen.

Freiverlorensuche im tiefen Schilfwasser (FWZ 4)

  • Eine Ente wird so weit wie möglich in tiefes Schilfwasser geworfen.
  • Dabei wird ein Schuss in die Luft - nicht auf das Wasser - abgegeben.
  • Der Hund darf das Werfen der Ente beobachten, die auf dem Wasser liegende Ente jedoch nicht sehen.
  • Der Hund soll auf einmaliges Kommando die Ente suchen, finden, auf direktem Wege zutragen, sich setzen und korrekt ausgeben.
  • Der Hund muss zum Schwimmen kommen.
  • Griffverbesserungen oder Schütteln - ohne Ablegen der Ente - sind nicht fehlerhaft.
  • Ein Hund, der beim erstmaligen Finden die Ente nicht bringt, kann die Prüfung nicht bestehen.

Bewertung:

Note 4: Der Hund findet die Ente, bringt sie auf direktem Wege, setzt sich und gibt korrekt aus.
Note 3: Der Hund legt die gefundene Ente zunächst am Ufer ab, um sich zu Schütteln oder gibt nicht korrekt aus.
Note 2: Der Hund muss durch mehrere Kommandos zum Suchen aufgefordert werden.
Er legt die gefundene Ente mehrmals ab oder er bringt sie nur unter starkem Zwang. Der Hund knautscht.
Note 1: Der Hund hat erhebliche Schwierigkeiten die Ente zu finden oder zu landen.
Note 0: Der Hund bringt die Ente beim erstmaligen Finden nicht.

Anschneider scheiden aus der Prüfung aus.

Ziehen von Fuchs aus dem Bau

a) frei (FWZ 4)
b) mit Leine (FWZ 1)

Dieses Fach ist an einer Ziehröhre von mind. 6 m Länge und 18 x 20 cm lichter Weite zu prüfen.

  • Ein ausgewachsener Fuchs ist durch die Röhre zu ziehen und am Ende so abzulegen, dass er mit dem Kopf zum Hund liegt.
  • Eine etwa verwendete Schnur ist vor Beginn der Arbeit des Hundes zu lösen.
  • Der Führer hat sich vor Beginn der Arbeit zu entscheiden, ob er frei oder mit Leine arbeiten will.
  • Die Gesamtarbeitszeit beträgt höchstens 10 Minuten.
  • Der Führer darf seinen Hund so lange anrüden, bis er in Besitz des Fuchses kommt.

Ein Hund, der nicht zieht, kann nur einen 3. Preis erreichen.
Er muss dann jedoch beim „Ablegen und Schießen“ mindestens eine genügende Leistung (Note 2 bei freiem Ablegen bzw. Note 3 bei angeleintem Ablegen) erbringen.

Bewertung:

Note 4: Der Hund zieht in der vorgegebenen Zeit soweit, dass der Fuchs mindestens mit dem Kopf am Eingang der Ziehröhre sichtbar wird.
Ein einmaliges Verlassen des Baues ist nicht wertmindernd.
Note 3: Gleiche Leistung wie bei Note 4, jedoch nach zwei- bis dreimaligem Verlassen des Baues
oder wenn der Führer mit dem ganzen Arm in den Bau greifen muss, um den Fuchs herauszuziehen.
Note 2: Der Hund zieht den Fuchs nicht ganz heraus, mindestens jedoch 4-5 m; zum Herausziehen sind Hilfsmittel notwendig.
Der Hund verlässt den Bau mehr als dreimal.
Note 1: Der Bau muss geöffnet werden, weil der Hund übergestiegen ist und ohne Öffnung des Baues nicht mehr herausgekommen wäre.
Bei erneutem Ansetzen muss er - mindestens wie bei Note 2 gefordert - ziehen.

Preise

Die unten stehende Tabelle gibt durch Benennung der „Verlangten Punktzahlt“ die Zuordnung der Leistungen in I., II. und III. Preise an. Sind mehrere Hunde für den gleichen Preis berechtigt, so erfolgt eine Abstufung in a, b, c, usw. nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Bei gleichem Preis und gleicher Punktzahl wird die Reihenfolge zunächst durch das geringere Alter, dann der Reihe nach durch die bessere Note in Schweißarbeit, die höhere Summe der Punkte aller Bringfächer und zuletzt durch die Punktzahl beim Ziehen bestimmt.

FachFWZHöPz1. Preis2. Preis3. Preis
Leinenführigkeit 2 8 6 4 2
Pirschen
a) ohne Leine 2 8 6 4 2
b) mit Leine 1 4 4 3 2
Ablegen und Schießen
a) frei 4 16 12 8 4*
b) angeleint 1 4 4 3 1*
Schweißarbeit 6 24 18 12 6
Bringen von Kaninchen 4 16 12 8 4
Bringen von Federwild 4 16 12 8 4
Freiverlorensuche von Federwild 4 16 12 8 4
Freiverlorensuche im tiefen Schilfwasser 4 16 12 8 4
Ziehen von Fuchs aus dem Bau
a) frei 4 16 12 8 4**
b) mit Leine 1 4 4 3 1**
Erreichbare Punktzahl:
136  
Verlangte Punktzahl:
110 75 50

* Ein Hund, der dieses Prüfungsfach nicht besteht, kann noch einen 3. Preis erreichen, wenn er beim „Ziehen von Fuchs aus dem Bau“ mindestens eine genügende Leistung (Note 2 beim freien Ziehen bzw. Note 3 beim Ziehen mit Leine) erbringt.

** Ein Hund, der nicht zieht, kann noch einen 3. Preis erreichen, wenn er beim „Ablegen und Schießen“ mindestens eine genügende Leistung (Note 2 beim freien Ablegen bzw. Note 3 bei angeleintem Ablegen) zeigt.

Abschließende Richterbesprechung

Gegebenenfalls gestiftete Ehren-, Sonder-, Führer- oder Zusatzpreise werden nach anschließender Besprechung sämtlicher Richter, jedoch nur an Hunde vergeben, welche die Prüfung bestanden haben.

Kriterien zur Vergabe der Anwartschaft CACIT zur Erlangung des FCI-Titels „Internationaler Arbeitschampion“ (CIT)

Das FCI-Präsidium hat mit Beschluss vom August 2016 dieser Prüfung die Berechtigung zur Vergabe der Anwartschaft CACIT zur Erlangung des FCI-Titels „Internationaler Arbeitschampion“ (CIT) zuerkannt.

Allen Prüflingen die bestanden und 95% der möglichen Höchstpunktzahl erreicht haben, (das sind 130 Punkte von 136 Punkten) wird das CACIT zugesprochen (= Mehrfachvergabe). Ein Reserve-CACIT wird nicht vergeben.

Inkrafttreten und Änderungen (Historie)

  • Beschlossen durch das Präsidium am 08.07.1994
  • Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 12.02.2000
  • Im März 2001 von der FCI anerkannt ab 01.09.2001 als „Internationale Jagdprüfungsordnung für Deutsche Jagdterrier“
  • Änderungen beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 05.04.2003 sowie am 21.08.2009
  • Änderungen beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 24.08.2012
  • Änderungen aufgrund Dringlichkeit gem. § 6, 5. beschlossen durch das Präsidium am 26.08.2016
  • Genehmigung der Prüfung durch das FCI-Präsidium im August 2016
  • Genehmigung des Präsidiums-Beschlusses vom 26.08.2016 durch die Mitgliederversammlung am 18.08.2018.
  • Änderungen beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 27.08.2021